- auflassen
- auf|las|sen ['au̮flasn̩], lässt auf, ließ auf, aufgelassen <tr.; hat:
1. geöffnet lassen:die Tür, die Kiste, die Flasche auflassen.2. (ugs.) auf dem Kopf behalten:die Mütze auflassen.3. (ugs.) aufbleiben lassen:sie ließ die Kinder am Geburtstag eine Stunde länger auf.
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auf||las|sen 〈V. tr. 174; hat〉1. Besitzrecht aufgeben, auf jmdn. übertragen (von einem Grundstück, Grab)2. stilllegen, außer Betrieb setzen (Bergwerk)3. 〈umg.〉3.1 auf dem Kopf behalten, nicht abnehmen (Hut)3.3 offen, geöffnet halten (Geschäft)* * *
auf|las|sen <st. V.; hat:1. (ugs.) offen lassen:den Mantel a.;lass doch das Fenster auf.2. (ugs.) aufbehalten:sie ließ während ihres Besuches den Hut auf.sie lassen ihre Kinder abends lange auf.4. in die Höhe steigen lassen:ganze Bündel von Luftballons wurden aufgelassen.5.a) (landsch., bes. südd., österr.) (einen Betrieb o. Ä.) aufgeben, auflösen, schließen:ein Geschäft, einen Bahnhof a.;b) (Bergbau) stilllegen:Stollen a.;eine aufgelassene Grube.6. (Rechtsspr.) (ein Grundstück o. Ä.) abtreten, übertragen, übereignen:sie hat mehrere Hektar Wald aufgelassen;die Erbengemeinschaft hat den Bauplatz aufgelassen.* * *
auf|las|sen <st. V.; hat: 1. (ugs.) offen lassen: lass doch das Fenster auf; sie hatte die Tür versehentlich aufgelassen; den Mantel a. 2. (ugs.) aufbehalten: sie ließ während ihres Besuches den Hut auf. 3. (ugs.) ↑aufbleiben (2) lassen: sie lassen ihre Kinder abends lange auf. 4. in die Höhe steigen lassen: ganze Bündel von Luftballons wurden aufgelassen. 5. a) (landsch., bes. südd., österr.) (einen Betrieb o. Ä.) aufgeben, auflösen, schließen: Jetzt hatte er das Geschäft verkauft und die Werkstätte aufgelassen (Fussenegger, Zeit 14); Die kleinen Geschäfte in den Ortschaften sind längst schon aufgelassen worden (Jelinek, Lust 165); er kauft sich ein aufgelassenes Kleingehöft im Bezirk Schwerin (Rolf Schneider, November 54); b) (Bergbau) stilllegen: Stollen a.; eine aufgelassene Grube. 6. (Rechtsspr.) (ein Grundstück o. Ä.) abtreten, übertragen, übereignen: sie hat mehrere Hektar Wald aufgelassen; die Erbengemeinschaft hat den Bauplatz aufgelassen.
Universal-Lexikon. 2012.